Mieten und Pachten – Vor- und Nachteile erklärt

STARK IMMOBILIEN HAMBURG

PACHTEN UND MIETEN

DIE UNTERSCHIEDE ZWISCHEN MIETEN UND PACHT

Viele Immobilieninteressierte fragen sich häufig, worin der Unterschied zwischen Pachten und Mieten eigentlich genau liegt. Schließlich zahlt man in beiden Fällen eine feste Summe an den Besitzer der Immobilie, die man selbst nutzt.

Wir von Stark Immobilien klären Sie heute auf und verraten Ihnen, worin der kleine, aber feine Unterschied besteht und was dadurch für Sie als Besitzer wichtig ist.

Pachten und Mieten – so ähnlich und trotzdem verschieden

Der Unterschied zwischen dem Pachten und Mieten einer Immobilie ist eigentlich einfach erklärt. Von einer Pacht spricht man immer dann, wenn ein Grundstück und/oder eine Immobilie mit Hilfe der vorliegenden Bedingungen (z. B. Inventar) so genutzt werden, dass Erträge und Gewinne erwirtschaftet werden können. Der maßgebliche Begriff in diesem Zusammenhang lautet: Fruchtziehung. Unter Fruchtziehung versteht man, dass jemand das Recht hat, die Früchte aus einer Sache zu ziehen, also einen Gewinn zu erzielen – das in diesem Fall dann eben nicht der eigentliche Besitzer.

Beispiele dafür findet man in der Landwirtschaft – oder in der Gastronomie, denn hier geht es nicht nur um die Nutzung der reinen Fläche, sondern beispielsweise auch um die der bereits installierten Zapfanlage, der Küche usw. Der Betreiber der Gastronomie nutzt den Zapfhahn für den Ausschank von Getränken – mit denen macht er Umsatz und am Ende eben auch Gewinne. Er ist daher kein Mieter, sondern ein Pächter der Immobilie.

Besonderheiten bei Pachtverträgen

Pachtverträge sind nicht mit klassischen Mietverträgen zu vergleichen, weil es hierbei vor allem um die Definition und Nutzung der Pachtgegenstände (z. B. die Zapfanlage) geht. Diese müssen (selbstverständlich) nach Ende der Pacht in einem Zustand hinterlassen werden, der eine weitere Nutzung des Pachtobjektes im vorherigen Rahmen zulässt.

Darüber hinaus kann ein Pachtvertrag klare Vorgaben darüber enthalten, welcher Pachtgegenstand in welcher Form genutzt werden darf und in welcher eben nicht. Hier ist die Landwirtschaft wieder ein gutes Beispiel. Das Zuckerrübenfeld kann gegebenenfalls nicht einfach so in ein Rapsfeld umgewandelt werden. Und gerade in der Gastronomie kommt häufig noch dazu, dass ein Teil des fest installierten Inventars noch nicht einmal dem Immobilieneigentümer, sondern zum Beispiel einer Brauerei gehört. Daher sind Pachtverträge in der Gastronomie nicht selten auch daran gekoppelt, dass jeweils das Bier der Marke XY ausgeschenkt werden muss.

Fazit: Der Unterschied zwischen Pachten und Mieten wird im Vertragswerk besonders deutlich. Pachtverträge sind um ein Vielfaches komplexer als Mietverträge. Wenn Sie als Immobilien- oder Grundstücksbesitzer Ihre Flächen vermieten oder verpachten möchten, sprechen Sie uns gerne für eine individuelle Beratung an. Kleiner Tipp: Manchmal lohnt sich ein Verkauf mehr als jede Miete oder Pacht, die Sie einstreichen können.