MAKLERGESETZ – DIE NEUEN COURTAGE REGELUNGEN

STARK IMMOBILIEN HAMBURG

MAKLERGESETZ - DIE NEUEN COURTAGE REGELUNGEN

In 2020 trat kurze vor Jahresende das neue Maklergesetz in Kraft, das die Verteilung der Courtage bei Immobilienverkäufen regelt. Die einfache Zusammenfassung: Beauftragt der Verkäufer einen Immobilienmakler, hat er (in für ihn bestem Fall) mindestens die Hälfte der anfallenden Courtage zu bezahlen.

Wir von Stark Immobilien geben ihnen im Folgenden einen kurzen Überblick zu den aktuell gültigen Regeln und verraten Ihnen, wieso sich die Beauftragung eines professionellen Maklers für Immobilienbesitzer dennoch in jedem Fall lohnt.

 

Neues Maklergesetz regelt die Courtage

 

Mit Wirkung zum 23.12.2020 gelten in Deutschland neue Regeln für die Maklerprovision bei Immobilienverkäufen. Das so genannte  „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ macht es – und das ist der große Unterschied zu früher – nicht mehr möglich, die Courtage vollständig auf den Käufer umzulegen, wenn man als Verkäufer einen Makler beauftragt hat. Das gilt selbstverständlich nicht nur für Häuser, sondern auch für Einlieger- und Eigentumswohnungen.

 

Private Käufer werden entlastet

 

Ziel und Zweck des Gesetzes ist es, dass private Immobilienkäufer entlastet werden, in dem sich die Kaufnebenkosten reduzieren. Der berühmte Knackpunkt darüber, ob und welcher Anteil der Courtage durch welche Partei zu bezahlen ist, ergibt sich aus der Situation der Beauftragung.

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen.

  • Haben sowohl Immobilienverkäufer als auch der Käufer den Makler beauftragt, teilen sich beide Parteien die Courtage. Es sei denn, der Immobilienmakler hat mit einer der beiden Parteien vereinbart, für diese unentgeltlich zu arbeiten. In diesem Fall zahlt nur der Auftraggeber.
  • Hat nur eine Partei den Makler beauftragt, zahlt diese auch vollständig die Courtage. Die unbeteiligte Partei muss nichts bezahlen. Wird ein Vereinbarung mit dem Ziel getroffen, die Kosten an die jeweils andere Partei weiterzugeben, ist diese nur gültig, wenn die weitergereichten Kosten maximal die Hälfte betragen. Darüber hinaus muss der ursprüngliche Auftraggeber einen Nachweis darüber erbringen, dass er die Kosten bereits beglichen hat, bevor er den Anteil der anderen Partei anfordert.

 

Neues Maklergesetz greift nur für private Käufer

 

Das neue Maklergesetz gilt nur, solange es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher – also eine Privatperson – handelt. Findet der Kauf der Immobilie im Rahmen einer Geschäftstätigkeit bzw. im Namen eines Gewerbes oder Unternehmens statt, kann die Verteilung der Courtrage auch anders geregelt werden.  

 

Weitere Änderungen durch das neue Maklergesetz

 

Unabhängig von der Regelung zur Verteilung der Maklergebühren, haben sich auch weitere Änderungen ergeben. Beispiel: Die Formvorschrift für Maklerverträge. Es reicht heute also nicht mehr raus, einen Immobilienmakler mündlich oder per Handschlag zu beauftragen. Die Vereinbarung muss in Schriftform vorliegen, wobei eine E-Mail dabei ausreichend ist.

Ein weiterer Aspekt für viele Verbraucher ist die Courtage-Regelung bei der Vermittlung von Mietwohnungen. Hier wurde die alte Regelung – dass der Immobilienbesitzer die Provision an den künftigen Mieter weitergeben darf – schon im Jahr 2015 geändert. Seitdem gilt bei Mietimmobilien, dass die Courtage immer von dem zu zahlen ist, der dem Makler den Auftrag erteilt hat. In der Regel also der Vermieter.

 

Warum sich die Beauftragung eines Maklers für Immobilienverkäufer dennoch lohnt

 

Aufgrund des geänderten Gesetzes mögen einige Immobilienbesitzer zunächst davor zurückschrecken, einen Makler zu beauftragen. Der Wunsch, etwas Geld zu sparen, kann jedoch schnell darin münden, dass Geld verschenkt wird. Gerne geben wir Ihnen ein Beispiel anhand unserer Erfahrungen und Expertise. Wir von Stark Immobilien geben nämlich alles, damit Ihre Immobilie nicht nur schnell, sondern auch zum Bestpreis verkauft wird. Dafür arbeiten wir beispielsweise mit professionellen Fotografen und Gestaltern zusammen, damit wir Ihre Immobilie richtig in Szene setzen und ein erstklassiges Exposé erstellen können. Durch unsere etablierten Vermarktungsstrategien und unser umfassendes Netzwerk, finden wir in Rekordzeit die perfekten Käufer für Ihre Immobilie. Dazu nehmen wir Ihnen sämtliche Aufgaben und Herausforderungen auf dem Weg zum Notar ab – und halten Ihnen dabei den Rücken frei, damit Sie Zeit für das Wesentliche haben und nicht mit der Formulierung von Inseraten oder den Durchführungen von Besichtigungen beschäftigt sind.

 

Sie möchten mehr erfahren? Hier zeigen wir Ihnen 5 Gründe dafür auf, Ihre Immobilie in unsere Hände zu geben.

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STARK IMMOBILIEN, Inhaber: Sascha Stark (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
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