Corona Regeln bei Immobilienbesichtigungen erklärt

STARK IMMOBILIEN HAMBURG

CORONA REGELN BEI IMMOBILIENBESICHTIGUNGEN

BESICHTUNGEN VON IMMOBILIEN - TROTZ CORONA MÖGLICH

Corona-Regeln bei Immobilienbesichtigungen

 

Viele Immobilienverkäufer, Vermieter und potentielle Käufer sowie Mieter fragen sich, die Immobilienbesichtigungen in der „Corona-Zeit“ eigentlich ablaufen – und ob sie überhaupt erlaubt sind.

Wir von Stark Immobilien haben die wichtigsten Antworten auf die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt und verraten Ihnen gern, welche Regeln es bei Wohnungs- und Hausbesichtigungen während der andauernden Pandemie zu beachten gibt.

Die gute Nachricht zuerst: Immobilienbesichtigungen sind natürlich trotz der Pandemie grundsätzlich möglich. Wenig überraschend sind dabei aber entsprechende Hygiene-Regeln einzuhalten und: Massenbesichtigungen sind – je nach regionalem Infektionsgeschehen, den jeweils gültigen Corona-Schutz-Verordnungen und deren Auslegung durch das zuständige Gesundheitsamt – nicht zwingend erlaubt. Was übrigens uns von Stark Immobilien zum Glück nicht belastet hat, denn anders als viele andere Makler führen wir grundsätzlich nur individuelle Einzelbesichtigungen durch.

Hygiene-Regeln bei Wohnungs- und Hausbesichtigungen

 

Selbstverständlich wenden auch wir von Stark Immobilien die jeweils gültigen sowie die allgemeinen Regeln zur Hygiene und zum Infektionsschutz an. Das bedeutet beispielweise, dass wir – leider – auf den persönlichen Handschlag zur Begrüßung verzichten und unsere Hände stattdessen desinfizieren. Während der Immobilienbesichtigungen selbst halten wir einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Miet- oder Kaufinteressenten ein. Und sowohl Immobilienbesitzer als auch Immobilieninteressierte können selbstverständlich frei entscheiden, ob sie ihre Erst- oder Zwischengespräche mit uns per Telefon oder Video-Konferenz führen möchten.

Wichtig zu wissen: Notartermine können nicht digital durchgeführt werden. Der Immobilienverband IVD hatte eine entsprechende Forderung gestellt, der nicht nachgekommen wurde. Beim Notar müssen Sie immer davon ausgehen, dass eine strenge Maskenpflicht gilt.

 

2G, 3G, Maskenpflicht, Ausnahmen für Geimpfte – was gilt bei

Immobilienbesichtigungen und dem Notar?

 

Wie Sie den Medien sicherlich entnommen haben, setzen aktuell (Stand 15.09.2021) nahezu alle Bundesländer – und damit auch unser schönes Hamburg – die 3G oder gar 2G Regelung um. Das bedeutet, dass im wirtschaftlichen Zusammenhang, worunter auch eine Wohnungs- oder Hausbesichtigung fällt – ab bestimmten Inzidenz- oder Hospitalisierungsinzidenz-Werten nur noch geimpfte, genesene oder getestete Personen teilnehmen dürfen.

Welche Regeln im Einzelnen gelten, erfragen Sie bitte tages- oder wochenaktuell bei uns, Ihrem Immobilienmakler, da sich die Vorgaben und Verordnungen schnell ändern können und dynamisch entwickeln. Gleiches gilt auch für Fragen wie zum Beispiel, ob auf die Maske während der Besichtigung verzichtet werden kann, solange sich nur geimpfte Personen untereinander befinden und der Mindestabstand gewahrt werden kann. Zu Ihrer persönlichen Information: Das gesamte Team von Stark Immobilien ist vollständig geimpft.

Zögern Sie also nicht, uns zu den aktuellen Corona-Regeln und Verordnungen für Immobilienbesichtigungen zu fragen – wir sind gerne für Sie da!

Datenschutz
STARK IMMOBILIEN, Inhaber: Sascha Stark (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
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